Wer kann Kunde der Flick Fashion Group werden?
Die Flick Fashion Group richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Einkaufsberechtigt sind Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler sowie sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende dieser Unternehmen.
Nachfolgend finden Sie beispielhafte Branchen unserer Geschäftskunden. Die Liste ist nicht abschließend und dient lediglich zur Orientierung.
Beispiele typischer Geschäftskunden der Flick Fashion Group
- Architekten
- Ärzte
- Bäckereien
- Banken
- Designer
- Dienstleister
- Fitnessstudios
- Friseurbetriebe
- Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars, Hotels)
- Handwerker
- Handelsbetriebe aller Art
- Heilpraktiker
- Hebammen
- Ingenieurbüros
- IT-Dienstleister
- Journalisten
- Land- und Forstwirte
- Maklerbüros
- Metzgereien
- Nagelstudios
- Physiotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Tankstellen
- Tagespflegepersonen
- Versicherungsagenturen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen zu unseren Geschäftskunden gehört, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihren Fall kurzfristig im Rahmen einer Einzelfallprüfung.
Im folgenden Abschnitt finden Sie die möglichen Unternehmensformen sowie die jeweils erforderlichen Nachweise für den Unternehmensnachweis.
Benötigte Dokumente für den Unternehmensnachweis
Sollte Ihr Gewerbenachweis älter als ein Jahr sein, reichen Sie bitte zusätzlich ein offizielles Dokument ein, das nicht älter als ein Jahr ist (bei digital übermittelten Steuerdokumenten nicht älter als drei Monate). Dieses muss bestätigen, dass Ihr Gewerbe weiterhin besteht.
Mögliche Dokumente sind:
- die letzte Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt (mit geschwärzten Umsätzen)
- eine aktuelle Bestätigung Ihres Steuerberaters
Hinweis zur Prüfung:
Bei bestimmten Unternehmensformen können wir die Existenz des Unternehmens sowie die Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführer oder Prokuristen) auch über öffentlich zugängliche Register und Unternehmensdatenbanken prüfen (z. B. Handelsregister, Unternehmensregister oder vergleichbare Informationsquellen).
Ist eine solche Prüfung möglich, genügt zur Legitimation des Unternehmensverantwortlichen eine Identifizierung (z. B. Personalausweis). Zusätzliche Dokumente müssen dann nur eingereicht werden, wenn eine eindeutige Prüfung über öffentliche Register nicht möglich ist.
1. Kapitalgesellschaften & Personengesellschaften
- GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH (gemeinnützige GmbH), GmbH & Co. oHG, KG (Kommanditgesellschaft), UG (Unternehmergesellschaft), UG & Co. KG, AG (Aktiengesellschaft), SE (Societas Europaea), oHG (offene Handelsgesellschaft), e.K. (eingetragener Kaufmann/Kauffrau)
Benötigt: Handelsregisterauszug vom Amtsgericht - eG (eingetragene Genossenschaft)
Benötigt: Genossenschaftsregisterauszug vom Amtsgericht - GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Benötigt: Gewerbeanmeldung von der Stadt/Gemeinde oder Gesellschaftervertrag (vollständig) - Limited (Ltd.) mit Niederlassung in Deutschland
Benötigt: Handelsregisterauszug vom Amtsgericht sowie eine Bestätigung der Eintragung in Großbritannien (falls erforderlich) - Partnerschaftsgesellschaft (PartG, PartG mbB)
Benötigt: Partnerschaftsregisterauszug vom Amtsgericht
2. Einzelunternehmen & Freiberufler
- Einzelunternehmen
Benötigt: Gewerbeanmeldung von der Stadt/Gemeinde (digital oder in Papierform), Handwerkskarte, Gewerbekarte, Reisegewerbeausweis - Freiberufler
Umsatzsteuerpflichtig: Letzte Umsatzsteuervoranmeldung (nicht älter als drei Monate, mit geschwärzten Umsätzen) oder eine Bescheinigung vom Steuerberater (nicht älter als ein Jahr), aus der die selbständige Tätigkeit und Steuernummer hervorgehen.
Nicht umsatzsteuerpflichtig: Letzter Einkommensteuerbescheid (Seite 1 und 2, nicht älter als ein Jahr), aus dem eindeutig Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hervorgehen. Alternativ eine Bescheinigung vom Steuerberater.
Zusätzlich empfohlen: Mitgliedsbescheinigung einer berufsständischen Kammer (z. B. Ärztekammer, Architektenkammer)
3. Gemeinnützige Organisationen & Vereine
- Stiftung
Benötigt: Stiftungsurkunde vom Notar - Eingetragener Verein (e.V.)
Benötigt: Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht (nicht älter als ein Jahr)
Wichtige Einschränkung
Eine Einkaufsberechtigung wird nur gewährt, wenn der Verein als Arbeitgeber auftritt und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beschäftigt.
Einkaufsberechtigt sind ausschließlich:
- Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands
- sozialversicherungspflichtige Angestellte des Vereins
Der Vorstand kann nur dann einkaufsberechtigt sein, wenn der Verein tatsächlich sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt.
Nicht einkaufsberechtigt sind:
- einfache Vereinsmitglieder
- Ehrenamtliche ohne sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- Trainer oder Betreuer ohne Beschäftigungsverhältnis
- Mitglieder von Sport-, Freizeit- oder Kulturvereinen
Die Mitgliedschaft in einem Verein allein begründet keine Einkaufsberechtigung.
- Nicht eingetragener Verein
Hinweis: Leider ist ein Einkauf nicht möglich.
4. Land- und Forstwirtschaft
- Land- und Forstwirte
Benötigt: Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (Seite 1 und 2, nicht älter als ein Jahr), aus dem eindeutig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hervorgehen (Beträge dürfen geschwärzt werden). Landwirtschaftliche Mitgliedskarte (bspw. WLV). Alternativ eine Bescheinigung vom Steuerberater oder von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Branchenspezifische Förderungen (Agrarförderung, Forstförderung).
5. Institutionen & öffentliche Einrichtungen
- Institutionen, Behörden, Parteien, Körperschaften des öffentlichen Rechts / öffentliche Hand
Benötigt: Bestätigung einer zeichnungsberechtigten Person (Amtsleiter, Fachbereichsleiter, Direktor, o.ä.), oder ggf. eines bevollmächtigten Vertreters.
Sollten Sie Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, kontaktieren Sie uns gerne!