Benötigte Dokumente für den Unternehmensnachweis
Sollte Ihr Gewerbenachweis älter als ein Jahr sein, reichen Sie bitte zusätzlich ein offizielles Dokument ein, das nicht älter als ein Jahr ist (bei digital übermittelten Steuerdokumenten nicht älter als drei Monate). Dieses muss bestätigen, dass Ihr Gewerbe weiterhin besteht. Mögliche Dokumente sind: Die letzte Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt (mit geschwärzten Umsätzen) oder eine aktuelle Bestätigung durch Ihren Steuerberater.
1. Kapitalgesellschaften & Personengesellschaften
- GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH (gemeinnützige GmbH), GmbH & Co. oHG, KG (Kommanditgesellschaft), UG (Unternehmergesellschaft), UG & Co. KG, AG (Aktiengesellschaft), SE (Societas Europaea), oHG (offene Handelsgesellschaft), e.K. (eingetragener Kaufmann/Kauffrau)
Benötigt: Handelsregisterauszug vom Amtsgericht - eG (eingetragene Genossenschaft)
Benötigt: Genossenschaftsregisterauszug vom Amtsgericht - GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Benötigt: Gewerbeanmeldung von der Stadt/Gemeinde oder Gesellschaftervertrag (vollständig) - Limited (Ltd.) mit Niederlassung in Deutschland
Benötigt: Handelsregisterauszug vom Amtsgericht sowie eine Bestätigung der Eintragung in Großbritannien (falls erforderlich) - Partnerschaftsgesellschaft (PartG, PartG mbB)
Benötigt: Partnerschaftsregisterauszug vom Amtsgericht
2. Einzelunternehmen & Freiberufler
- Einzelunternehmen (z. B. Händler, Handwerker, Dienstleister)
Benötigt: Gewerbeanmeldung von der Stadt/Gemeinde (digital oder in Papierform), Handwerkskarte, Gewerbekarte, Reisegewerbeausweis - Freiberufler (z. B. Ärzte, Designer, Journalisten, Hebammen, Tagespflegepersonen, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker)
Umsatzsteuerpflichtig: Letzte Umsatzsteuervoranmeldung (nicht älter als drei Monate, mit geschwärzten Umsätzen) oder eine Bescheinigung vom Steuerberater (nicht älter als ein Jahr), aus der die selbständige Tätigkeit und Steuernummer hervorgehen.
Nicht umsatzsteuerpflichtig: Letzter Einkommensteuerbescheid (Seite 1 und 2, nicht älter als ein Jahr), aus dem eindeutig Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hervorgehen. Alternativ eine Bescheinigung vom Steuerberater.
Zusätzlich empfohlen: Mitgliedsbescheinigung einer berufsständischen Kammer (z. B. Ärztekammer, Architektenkammer)
3. Gemeinnützige Organisationen & Vereine
- Stiftung
Benötigt: Stiftungsurkunde vom Notar - Eingetragener Verein (e.V.)
Benötigt: Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht (nicht älter als ein Jahr) - Nicht eingetragener Verein
Hinweis: Leider ist ein Einkauf nicht möglich.
4. Land- und Forstwirtschaft
- Land- und Forstwirte
Benötigt: Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (Seite 1 und 2, nicht älter als ein Jahr), aus dem eindeutig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hervorgehen (Beträge dürfen geschwärzt werden). Landwirtschaftliche Mitgliedskarte (bspw. WLV). Alternativ eine Bescheinigung vom Steuerberater oder von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Branchenspezifische Förderungen (Agrarförderung, Forstförderung).
5. Institutionen & öffentliche Einrichtungen
- Institutionen, Behörden, Parteien, Körperschaften des öffentlichen Rechts / öffentliche Hand
Benötigt: Bestätigung einer zeichnungsberechtigten Person (Amtsleiter, Fachbereichsleiter, Direktor, o.ä.), oder ggf. eines bevollmächtigten Vertreters.
Sollten Sie Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, kontaktieren Sie uns gerne!